Tierarzt Limmattal Natascha Rusch Bahnhofstr. 80, 8902 Urdorf, 044 734 34 40
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Reisen mit Heimtieren

Immer wieder kommt es vor, dass Tierbesitzer in der Praxis stehen und mit ihrem Tier ins Ausland reisen möchten. Nur haben sie an alles gedacht?

Krankheiten vorbeugen
Es ist wichtig, dass die Besitzer verstehen, wieso es wichtig ist, die Bestimmungen einzuhalten.
Nach einer Imfpung braucht der Körper Zeit, Antikörper aufzubauen, so dass er geschützt ist. Deshalb haben wir nach der Tollwutimpfung eine Wartefrist von 21 Tagen für die Ausreise resp. Einreise in ein anderes Land einzuhalten. Der Körper braucht diese Zeit, damit er sich nicht ansteckt und so bei der Rückkehr eine Seuche einschleppt, die wir in der Schweiz nicht haben wollen. Die Schweiz ist tollwutfrei! Und das soll auch so bleiben.

Ausser der Tollwut kann das Tier noch eine Menge anderer Krankheiten von den Ferien heimbringen – vor allem Parasitenkrankheiten wie die Piroplasmose (auch Babesiose) oder die Leishmaniose (übertragen von Zecken oder Mücken). Sie können sich aber auch mit Herzwurmeiern anstecken, die dann zu adulten Würmern ausgereift die Blutgefässe verstopfen. Entwurmen Sie Ihr Tier deshalb unbedingt innerhalb von 4 Wochen nach Rückkehr mit einem milbemycinhaltigen Präparat.

Wir geben Ihnen gerne Auskunft, welches die aktuellen Empfehlungen sind, diesen Krankheiten vorzubeugen.

Besonders nach einer Fernreise sollte zudem jede Veränderung im Verhalten des Tieres beachtet werden (abnormale Müdigkeit, Appetitverlust, Fieber oder Verdauungsstörungen, Verfärbung des Urins). Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Blutuntersuchung auf Reisekrankheiten.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Ein- und Wiedereinreisebestimmungen bezüglich Reisen mit Heimtieren, wenn Sie mit Ihrem Tier ins Ausland reisen möchten.

Konsultieren Sie dazu auch die Onlinehilfe des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit, ganz unten auf der Seite.
Dort finden Sie auch Informationen zu den erleichterten Einreisebestimmungen von Tieren ukrainischer Flüchtlinge.
Oder machen Sie den Reisetest auf der Internetseite von ESCCAP, der Vereinigung von Tierparasitologen:

Bitte beachten Sie, dass für jeden Grenzübertritt mindestens folgende Anforderungen bestehen:
1. Heimtierpass (CH oder EU)
2. ablesbarer Mikrochip
3. Tollwutimpfung mit Impfdatum max. 3 Jahre und mind. 3 Wochen vor Grenzübertritt.
  Die Wartefrist von 3 Wochen entfällt, wenn es sich um eine Wiederholungsimpfung vor Ablauf der
  Gültigkeitsdauer des Impfschutzes handelt.
  a. Besondere Bestimmungen bezüglich Tollwutimpfung für Einreisende Tiere aus der EU
- Jungtiere unter 12 Wochen dürfen ohne Tollwutimpfung eingeführt werden. Sie brauchen jedoch eine vom (neuen) Besitzer ausgefüllte Bescheinigung, wonach sie seit ihrer Geburt ohne Kontakt zu Wildtieren gehalten wurden. Die Bescheinigungspflicht entfällt, wenn die Jungtiere vom Muttertier begleitet werden, von dem sie noch abhängig sind. Hundewelpen bis zum Alter von 8 Wochen dürfen nur eingeführt werden, wenn sie vom Muttertier begleitet werden. Mikrochip und Heimtierpass wie oben.

- Tiere zwischen 12 & 16 Wochen
Für die Erstimpfung müssen die Tiere mindestens 12 Wochen alt sein. Die Wartefrist von 21 Tagen nach der Impfung entfällt, wenn die Tiere von einer vom (neuen) Besitzer ausgefüllten Bescheinigung begleitet werden, wonach sie seit ihrer Geburt ohne Kontakt zu Wildtieren gehalten wurden. Mikrochip und Heimtierpass wie oben.

- Für Tiere ab 16 Wochen gelten die Bestimmungen für erwachsene Tiere (siehe oben).
 
 b. Besondere Bestimmungen bezüglich Tollwutimpfung für einreisende Tiere aus Drittstaaten (also Nicht-EU-Staaten)
Bei der Einreise aus Drittstaaten unterscheiden sich die Bestimmungen je nachdem, ob die Einreise aus einem Land mit geringem Tollwut-Risiko oder aus einem Tollwut-Risikoland erfolgt.
Eine Länderliste finden Sie hier:
https://www.blv.admin.ch/dam/blv/de/dokumente/import-export/import/laenderliste-tollwut-db.pdf.download.pdf/Liste%20DE%20Laender%20Status%20Tollwut%20Stand%2001.03.2021.pdf

Für Tollwut-Risikoländer gilt folgendes Vorgehen:
- Tollwutimpfung
- frühestens 30 Tage nach Impfung Blutentnahme für die Tollwut-Anitkörper-Titerbestimmung in einem von der EU anerkannten
 Referenzlabor (zB. am IVI, Institut für Virologie und Immunologie in Bern)
- Wiedereinfuhr frühestens 3 Monate nach Blutentnahme für Tollwut-Antikörper-Titer (mit einem genügend hohen Titer)

Beachten Sie bitte auch, dass vor der Wiedereinreise in die Schweiz beim BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit) eine Wiedereinfuhrbewilligung eingeholt und beim kantonalen Veterinäramt das Gesundheitsattest, welches der Tierarzt / die Tierärztin vor Abreise ausstellt, beglaubigt werden muss.
Die Reise muss also gut und lange im Voraus geplant werden!

4. Je nach Destination Entwurmung durch den Tierarzt oder gültige Kombiimpfung (zB. Schweden)


Einreise in die Schweiz per Flugzeug

Begleitete Einreise
: Heimtiere, welche im selben Flugzeug wie ihre Besitzer, jedoch nicht in der Passagierkabine mitfliegen, müssen als „AVI in Hold“ oder „excess baggage“ eingecheckt werden. Mehr Informationen...

Unbegleitete Einreise: Falls ein Heimtier (Hund, Katze, Frettchen) nicht in Begleitung des Besitzers/der Besitzerin einreisen kann, ist die Einreise per Luftfracht möglich. In diesem Fall sind andere Formalitäten einzuhalten. Mehr Informationen...



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